Barrierefreie Website – effizient und rechtssicher

Wir machen Ihre Website barrierefrei, indem wir sie für jeden nutz- und erlebbar machen, unabhängig von der jeweiligen Behinderung, Störung, Krankheit oder Verletzung wie:

Blindheit • Motorische Beeinträchtigung • Kognitive Störungen • Farbenblindheit • Epilepsie • Verschwommene Sicht • Alter & mehr

Wir sorgen für eine schnelle, effiziente und rechtssichere Umsetzung. Ihr zusätzlicher Vorteil: Unsere Lösung funktioniert auch nach Updates und Erweiterungen, ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Warum wir das können? Weil wir die Anforderungen kennen und die passende trechnische Lösung parat haben. Wir setzen nicht nur eine KI-Technologie unseres Technikpartners ein, sondern prüfen auch strukturell und setzen bei Bedarf gezielt in der Programmierung Anpassungen um.

Wie wir ihre Website barrierefrei umsetzen

Die wesentlichen Bereiche Ihrer Website können innerhalb weniger Tage barrierefrei umgesetzt werden. Dafür analysieren wir die Seite zunächst, um ggfs. Anpassungsbedarf zu identifizieren. Im Anschluss kann direkt die Assistenzsofftware implementiert werden. Schriften, Größen. Abstände, Schriftfarben und vieles mehr ist umgehend barrierefrei.

Aspekte wie eine klare und intuitive Navigationsstruktur, barrierefreie Videos und PDF sind separat anzupassen. Auch hierum kümmern wir uns gern.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Analyse

Prüfung Ihrer Website in Bezug auf die Barrierefreiheit

Schnelligkeit

Implementierung innerhalb weniger Tage

Aktualität

Ihre Website wird laufend gescannt und neue Inhalte werden entsprechend zeitnah berücksichtigt

Kosteneffizient

Einsatz automatisierter KI-Technolgie im Lizenzmodell

Starke Partner

Agentur-Know-how + Digitale Kompetenz = alles aus einer Hand

Barrierefreie Websites werden Pflicht!

Ab dem 28. Mai 2025 wird für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) anbieten die Barrierefreiheit für Webseiten und weitere digitale An- gebote Pflicht.

Wen das konkret betrifft

Der Kreis der Unternehmen für die Barrierefreiheit künftig relevant wird, ist weiter gefasst, als viele bisher glauben:

  • Dies betrifft alle öffentlichen Stellen des Bundes im digitalen Bereich.
  • Private Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind oder mit öffentlichen Institutionen zusammenarbei ten.
  • Private Unternehmen, deren digitalen Angebote (Webseiten, mobile Apps) eine breite Nutzerbasis haben, die auch Menschen mit Behinderungen umfasst.

Unternehmen, die regelmäßig mit öffentlichen Behörden oder mit einer breiten Nutzergruppe (einschließlich Menschen mit Behinderungen) interagieren müssen also ab Ende Mai 2025 ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Aktuell geht man davon aus, dass darunter private Unternehmen im B2C-Bereich mit einem Umsatz ab 2 Mio. EUR fallen.

Was barrierefrei genau meint

Ziel einer barrierfreien Website ist, dass sich Einschränkungen beim Hören, Sehen, Bewegen oder der Verarbeitung von Informationen nicht negativ auf deren Nutzung auswirkt. Dies basiert im Wesentlichen auf vier Prinzipien:

Wahrnehmbarkeit

Hierbei geht es um die Art und Weise, wie Benutzer Inhalte online über ihre Seh-, Hör- und Tastsinne wahrnehmen und einen entsprechend ungehinderten Zugang.

Die Lösung: Beschreibende Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Videos, Untertitel für Videos die Möglichkeit zur Anpassung von Texten über die Einstellung von Kontrast, Farbe, Textgröße und -abstand, Schriftart usw. um die Lesbarkeit zu verbessern.

Bedienbarkeit

Die Art und Weise, wie jemand die Webseite nutzen kann ist besonders relevant für Menschen mit motorischen Behinderungen, schwachen Muskeln, verletzten Gliedmaßen, Sehstörungen usw. Die Steuerung über eine Maus oder ein Trackpad reicht da nicht aus.

Die Lösung: Eine bedienbare Webseite, die vollständig über die Tastatur, eine sichtunterstützende und nachvollziehbare Navigation als Alternativen zu einer Maus.

Verständlichkeit

Eine konsistente navigation und einfach zu verstehende Texte sind auch für Menschen verständlich, die sich mit Komplexität schwer tun.

Die Lösung: Eine stringente navigation und der Verzicht auf Fachbegriffe oder verschachtelte Sätze sowie komplizierten Anweisungen.

Robustheit

Hier wird es technisch, da es sauberen HTML- und CSS-Codes geht, die den üblichen Standards entsprechen.

Die Lösung: Prüfung und ggf. Anpassung der HTML- und CSS-Codes, um die 
Kompatibilität zu den Hilfsmitteln von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Weitere Aspekte sind beispielsweise angepasste PDF-Dokumente, die Vermeidung von Informationsvermittlung über Farben und natürlich muss auch die mobile Anwendung barrierefrei sein.

Rechtliche Grundlagen

Ab dem 28. Mai 2025 wird für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union (EU) anbieten die Barrierefreiheit für Webseiten und weitere digitale Angebote Pflicht.

In Deutschland und der EU gibt es gesetzliche Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Websites, wie etwa die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die EU- Richtlinie 2016/2102, die die barrierefreie Gestaltung öffentlicher Websites und Apps regelt.

Die gesetzlichen Vorgaben basieren aus folgenden Standards und Richtlinien:

• WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1:
Die internationalen Richtlinien der World Wide Web Consorti- um (W3C) definieren detaillierte Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von Websites. Diese bestehen aus den vier Grundprinzipi (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit) und beinhalten insgesamt 13 Richtlinien mit 61 Erfolgskriterien.

• BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung):
Öffentliche Stellen In Deutschland müssen sicherstellen, dass ihre Websites gemäß der BITV barrierefrei sind. Diese Verordnung orientiert sich wiederum im Wesentlichen an den WCAG.

Für Fragen und einen ersten Austausch sind wir gern für Sie da

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